ALST-Sitzungsinfo vom 23.02.2012

Gedankengänge zur GR Sitzung vom 23.2.2012

 

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und erklärt die Sitzung für öffentlich und fragt nach der Zustellung bzw. Richtigkeit des letzten Protokolls. GGR Blamauer Walter beeinsprucht den Pkt.7 (Weihnachtszuwendung) wo er nicht erwähnt wurde die Diskussion über die Abschaffung bzw. Streichung der Zuwendung eingeleitet zu haben. Dies wird im Protokoll richtig gestellt.

GGR Girsch Stefan verliest das nicht öffentliche Protokoll.

Der Bürgermeister verliest einen Dringlichkeitsantrag: Nutzung des ASZ durch die Gemeine Kasten. Dieser wird einstimmig angenommen und als Pkt. 4 in die Tagesordnung aufgenommen

 

1. Rechnungsabschluss 2011

Dieser wurde öffentlich vom 8.2. – 23.2.2012 öffentlich aufgelegt und es sind keine Einwände erfolgt.

 

Im Ordentlichen-Haushalt gab es                

 Einnahmen      1.126.938,24 

 Ausgaben        1.087.827,00 

 Überschuss         39.111,24                  

 

Im außerordentlichen-Haushalt gab es        

Einnahmen   821.119,57 

Ausgaben     817.733,73 

Überschuss     3.385,84 

 

GGR Blamauer verlangt div. Erklärungen warum gewisse Kosten gegenüber dem Voranschlag massiv überschritten wurden (Heizkosten 200%). Des weiteren rechnet er vor, dass beim Kanal ein Überschuss von € 40.000,-- vorhanden ist. Die Verwaltungskosten für den Kanal schlagen sich mit ca. 22% sehr hoch zu Buche. Im Gegensatz dazu verrechnet der Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung für den Bezirk St. Pölten für die Einhebung der Grundsteuer, Müllgebühr und Seuchenvorsorgeabgabe nur ca. 6,5%.

Der Bgm. erläutert, dass dies so sein muss.

Der Schuldenstand wird verlesen:

 

ohne Kanal € 541.279,95 ergibt € 698,41/pro Kopf Verschuldung

 

mit Kanal € 2.070.777,18 ergibt 2.671,69/pro Kopf Verschuldung

 

Der Dienstpostenplan wird verlesen und stimmt mit den GR Beschlüssen überein. GR Hinterndorfer verliest das Protokoll der Sitzung des Prüfungsausschusses:

 

Anlässlich der angesagten Gebarungsprüfung

Der Gemeinde Stössing am 17.02.2012

 

Anwesende Mitglieder des Prüfungsausschusses:

Reinhart Hinterndorfer

Christian Mileder

 

Weitere anwesenden Personen:

Angela Hofrichter       Kassenverwaltung

 

Sitzungsverlauf:

 

Die Mitglieder Mileder Christian und Hinterndorfer Reinhart sind erschienen, GR Hubmayer Walter ist nicht erschienen. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig. Um 14:00 Uhr wird die Sitzung durch den Obmann des Prüfungsausschusses eröffnet.

 

Die Tagesordnung wird durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Kenntnis genommen und es werden keine Einwände erhoben.

 

Zu Top 1:

Die rechnerische Kassenprüfung ergibt die Kassenrichtigkeit.

 

Die rechnerische Prüfung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 ergibt ebenfalls Kassenrichtigkeit (Beilage 1).

 

Zu Top 2:

Zur Prüfung des Rechnungsvoranschlages wird Folgendes festgestellt:

Bei der Haushaltsstelle 1/211000-523000 wurde der Voranschlagsbetrag um € 4.139,-- überschritten. Die Erläuterung ist hier nicht vollständig , da diese Überschreitung auch durch Aushilfen und Aufsichten zu begründen ist.

 

Bei der Haushaltsstelle 2/853020-824010 (Vermietung Kainzbauer) wurde offenbar eine Monatsmiete nicht bezahlt.

Allgemein wird die Anpassung der Mieten für das Wohn- und Geschäftsgebäude aber auch für die Wohnung in der Volksschule empfohlen, da einerseits seit der letzten Anpassung der VPI um mehr als 10% gestiegen ist und andererseits seitens der Gemeinde Investitionen getätigt wurden (Nahwärmeanlage, Wasserversorgung), welche auf die Mieter zumindest zum Teil übertragen sind.

 

Im außerordentlichem Haushalt wurden beim Vorhaben „Sportplatz – Erweiterungen Sportanlage seitens HSC Stössing ca. € 5.000,-- weniger als veranschlagt bzw. vereinbart an Interessentenleistungen bezahlt. Es ist zu klären, aus welchem Grund der HSC – Stössing der vereinbarten Interessentenleistung nicht zur Gänze nachkommt.

 

Der Dienstpostenplan entspricht den Gemeinderatsbeschlüssen.

 

Bei den Darlehensschulden für den Kanal BL 01 besteht derzeit ein Darlehensvertrag zu einem Fixzinssatz von 5,27%. Auf Nachfrage beim Kreditgeber (BWAG-PSK) wurde von diesem Folgendes mitgeteilt: Grundsätzlich ist der bestehende Darlehensvertrag beidseitig unkündbar. Bei Auflösung bzw. Umwandlung in variable Verzinsung (EURIBOR) müssten die Refinanzierungskosten von € 220.000,-- in Rechnung gestellt werden – im Falle einer Umwandlung in variable Verzinsung in Form eines Aufschlages von 3% auf den jeweils zur Anwendung kommenden EURIBOR – Zinssatz.

Der 6-Monats-EURIBOR-Zinssatz beträgt derzeit 1,34%. Mit Aufschlag von 3% ergäbe sich ein Gesamtzinssatz von derzeit 4,34% was um 0,91% geringer wäre als der Fixzinssatz. Der umgewandelte Vertrag mit variablen Zinssatz auf Basis des 6-Monatigen-EURIBOR wäre wieder beiderseits unkündbar.

Auf lange Sicht kann allerdings eine Steigerung des 6-Monats-EURIBOR nicht ausgeschlossen werden, da innerhalb des Zeitraumes seit der Kreditaufnahme eine Schwankung von bis zu 3% aufgetreten ist.

Der Gemeinderat möge über die mögliche Umwandlung dieses Darlehens mit einer Restschuld von 848.182,33 zum 1. Jänner 2012 von fixem Zinssatz auf variablen Zinssatz unter den oben genannten Voraussetzungen beraten.

 

Der Bgm. nimmt Stellungnahme zu den beanstandeten Punkten.

1. es wurden mehrere Aushilfen benötigt (Kindergarten und Schule)

2. die ausstehende Miete aus 1/2012 wird nachgefordert

3. Interessentenbeitrag des HSC-Stössing ist momentan nicht möglich, es wird aber seit kurzem eine Miete von € 150,-- eingehoben.

4. bei den Mieten sind Anpassungen vorgesehen (Schule und Bogner-Haus)

5. Kredit-Kanal: Es kann keine Empfehlung abgegeben werden den Kredit umzubuchen. GGR Blamauer meint dass es sehr wohl etwas bringen würde, wenn der Zinssatz um ca. 2 % niedriger wäre (bei 800.000,--) und wird sich dahingehend selbst erkundigen. Bei Auflösung des Vertrages wären sofort € 220.000,-- Refinazierungskosten fällig. GGR Walzl meint dazu, dass dies mit Rechnungsabschluss nichts zu tun habe.

Die Miete der Wohnung in der VS von  € 106,-- (inkl. Heizung, Müll und Kanalgebühr) vom KH Kainzbauer mit € 620,-- kommen bedingt durch massiv gestiegene Kosten und Umbauarbeiten (Wärme und Wasserzuleitung) zu niedrig vor. Auch dies sollte bis zur nächsten GR Sitzung abgeklärt werden.

Abstimmung: 11 dafür, 4 dagegen(ALST)

 

2. Solarförderung

 

Fam. Keelson sucht um Förderung an und erhält € 400,--

 

Abstimmung : einstimmig

 

3. Fördersystem neu

 

Es soll ein Arbeitskreis gebildet werden in welchem div. Förderungen oder Anerkennungsbeiträge bei Umstieg auf alternative Heizungen, Stromerzeugungen usw. ausgearbeitet werden sollen. Dies wird vom Umweltausschuss übernommen

 

Abstimmung : einstimmig

 

4. Benützung ASZ durch die Gemeinde Kasten

 

Es wird ein Grundsatzbeschluss gefasst worin festgehalten wird, dass ein Vertrag mit der Gemeinde Kasten abgeschlossen werden soll. Dies kann aber frühestens 2013 durchgeführt werden.

 

Abstimmung: einstimmig

 

Resümee:

 

Bedingt durch diverse Unstimmigkeiten beim Rechnungsabschluss 2011 wo einiges nicht zu unserer Zufriedenheit abgelaufen ist ( massive Heizkostenüberschreitung von momentan. ca. 200% durch die Hackschnitzelanlage, überzogene Verwaltungskosten beim Kanal, die durchgeführten Weihnachtszuwendungen, übersehene Mieten- wie kann denn so etwas passieren? , nicht mehr zeitgemäße Mieten) konnten wir unsere Zustimmung dazu nicht geben. Bei der Diskussion über eine Änderung des Kredites vom Kanal, wo Hr. Walzl meinte, das dies nicht zum Abschluss 2011 gehöre sei auch noch etwas angemerkt. Stimmt schon, vorbei ist vorbei, aber bezahlt wurde für den Kredit und somit kann und muss auch darüber gesprochen werden. Es haben aber sowieso wieder einmal einige Mitglieder des Gemeinderates nicht verstanden warum wir dagegen waren. Vielleicht sollte man dem Einen oder Anderen einmal die Opposition erklären.

 

In diesem Sinne wünsche ich ein fröhliches Erwachen (Frühling)

Euer Gedankengänger

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