Gedankengänge zur GR Sitzung v.02.11.2010

Bgmstr. begrüßt alle Anwesenden und erklärt die Sitzung für öffentlich und fragt nach der Zustellung bzw. Richtigkeit des letzten Protokolls. GGR Blamauer beeinsprucht einen Punkt wo die Stimmenthaltungen bzw. Gegenstimmen nicht richtig protokolliert waren.

 

Dann verliest der Bgmstr. einen Dringlichkeitsantrag von GR Mileder betreffend der nicht rechtmäßigen Abgabe der Zuständigkeit der Schneeräumung am Hegerberg. Dies wird als Pkt. 9 der  

 

Tagesordnung einstimmig angenommen.

1. Die Hundeabgabe

muss neu festgelegt werden. Es gibt hier Unterscheidungen zwischen Nutzhunden, Gefährliche/Auffällige und alle übrigen. Die Abgabe wird hier mit € 6,54 für Nutzhunde, € 80,-- für Gefährliche und € 20,-- für alle übrigen einstimmig beschlossen.

 

2. Mietvertrag für das Musikschulbüro

Es wird in der Musikschule Phyra ein eigenes Büro angemietet. Der Bgmstr. verliest dazu den Mietvertrag. Die monatlichen Kosten von € 204,-- werden zu 50% von Phyra, 25% Michelbach und 25% Stössing getragen. Da dies bereits im Budget der Musikschule verbucht ist kommt hier keine außerordentliche Belastung zustande.

 

Beschluss einstimmig.

3. Kaufvertrag Gschöpfgründe

Die GEOBAU-NIOBAU kauft das 2400m² große Grundstück zwecks Errichtung einer Wohnhausanlage zum Preis von € 84.000,-- Vizebgmstr. Girsch verliest den Kaufvertrag dazu. GGR Blamauer fragt an wie lange das Geld am Treuhandkonto liegt und ob es nicht möglich wäre dieses direkt an die Gemeinde zu bezahlen. AW: das Geld wird verzinst vom Konto an die Gemeinde ausbezahlt.

 

4. Kaufvertrag Grundstück am Sportplatz

Vize Girsch verlässt die Sitzung da es sich um die Grundstücke seiner Familie handelt. der Gesamtpreis von € 90.000 wird in 2 Teilen ausbezahlt. Die Hälfte bis 12/2010 und der 2. Teilbetrag bis 4/2011. Der m² Preis von € 22,80 wird zwar von GR Hinterndorfer in Frage gestellt, der Beschluss fällt dennoch einstimmig aus

 

5. Servitut für obiges Grundstück

Fam. Girsch möchte nach Verkauf das Nutzungsrecht des Weges zur Sporthütte haben um ein neban befindliches Grundstück zu erreichen.

Abstimmungsergebnis: GGR Blamauer Enthaltung, alle Anderen dafür

 

6. Lustbarkeitsabgabe Land NÖ hebt diese Bestimmung per 1.1.2011 auf. Gemeindeintern kann und wird diese aber weiterhin eingehoben da diese sowiso als Förderung wieder refundiert wird.

Beschluss einstimmig

 

7. Uneinbringliche Forderung

Eine offene Kanalgebühr der Fa. Bogner vom 2. Quartal 2010 in der Höhe von € 85,28 muss als uneinbringlich eingestuft werden, da die Nebenkosten zur Einbringung größer wären als der tatsächliche Betrag. Einstimmig

 

8. Personalangelegenheiten

nicht öffentlich (Beschluss über eine Englischlehrerin für den Kindergarten)

 

9. Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag§ 11

Betreffend :

Nicht rechtmäßige Abgabe der Zuständigkeit betreffend Schneeräumung im Bereich Güterweg Dachsbach

Begründung:

Die Gemeinde Stössing übergibt die Vergabe und Beauftragung betreffend des GW Dachsbach an den Touristenverein Hegerberg OBM Dr. Fehrmann. Dies ist nach folgender Gesetzeslage nicht rechtmäßig. Lt. § 1Abs. 2 NÖ LandesstraßenG. handelt es sich bei o.g. Straße um eine öffentliche Straße. Für diese ist nach § 32 Abs. 5 NÖ LstrG. die Gemeinde zur Verwaltung und Erhaltung verpflichtet. Der Begriff Erhaltung wird nach § 13 NÖ LstrG. auch sehr genau definiert. Demnach muss die uneingeschränkte und gefahrlose Benützung für den Verkehr sowohl für Fahrzeuge als auch für Fußgänger zu gewährleisten sein – hierzu zählt unter anderem auch die Glatteisbekämpfung und die Schneeräumung.Als unterzeichnender ersuche ich den Antrag als Pkt. 9 in die Tagesordnung auf zu nehmen.

Hochachtungsvoll

GR Christian Mileder

 

Bgmstr. erklärt wie die Abrechnung der Kosten zustande gekommen ist und wie viel Prozent jeder zu zahlen hätte. GR Mileder erklärt, dass dies nicht die Anfrage war, sondern warum die Gemeinde welche lt. Gesetz zuständig ist, die Verantwortung an den Touristenverein Hegerberg abgibt. Es wurden von dieser Seite keine Ausschreibungen gemacht um eventuell Kosten einsparen zu können. Weiters stellt sich die Frage wenn die Gemeinde nur mit einer mündlichen Vereinbarung ihre Verantwortung abtritt, wer im Schadensfall dafür aufkommt. Bgmstr. verweist zwar auf die Versicherung des beauftragten Maschinenrings, GR Mileder ist sich aber nicht sicher, wenn keine gesetzliche Grundlage für eine Beauftragung vorliegt, ob das dann auch so ist. GGR Walzl stellt den Antrag auf Verschiebung bis zur Klärung der Gesetzeslage.

 

Resümee: Eine ruhige Sitzung ohne große Unstimmigkeiten. Wenn Fragen oder Einwürfe entstehen kommen diese wie meistens von der ALST. Ruhig war die Sitzung bis zum Punkt 9 Dringlichkeitsantrag. Was dann geschah kann man hier nur in ein paar Worten der Öffentlichkeit mitteilen da versteckte Kameras ja verboten sind. Leider in diesem Fall, denn wie ein Bgmstr., Vize, GGR Walzl, GGR Hobl, GGR Faix hier nur mehr agressiv und unter der Gürtellinie agierten (argumentieren wäre viel zu vornehm für diese verbalen Attacken) wäre doch mal etwas für die Bevölkerung gewesen. Nur weil der Bgmstr. meint – die Vergabe war immer so- und GR Mileder auf das nicht gesetzeskonforme Handeln hinweist, wird hier mit absolut unnötigen Entgegnungen geantwortet. Von: jetzt kommt er und will die ganze Gemeinde umbauen über : hast den ganzen Tag nix anderes zu tun als vorm Computer zu sitzen, um nur einige zu nennen. Da es gleich von mehreren Seiten agressive Attacken gab, kann hier nicht mal mehr ein Bruchteil wiedergegeben werden. GGr Faix welcher sich vor ein paar Jahren noch massivst gegen die Vergabe der Schneeräumung an den Maschinenring äußerte, war diesmal wie nicht anders zu erwarten wieder auf der Seite des Bgmstrs und stellte sich einmal mehr als verkappter ÖVP Mandatar heraus. Man sollte eventuell Anraten ob nicht eine Schulung für richtiges Benehmen im Gemeinderat für einige Herren zu empfehlen wäre.

In diesem Sinne wünsche ich allen eine ruhige und besinnliche Adventzeit

 

Euer

Gedankengänger

 

 

 

 

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